Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Subjektionsache
Subjektionsache, f. die Subjektion unter eine Herrschaft betreffende Angelegenheit sonderlich auch in den subiection vnd execution sachen, derhalben wir von wegen vnsers hertzogthumbs vnd stiffts V. dann auch von wegen vnserer statt K. wider den keys. fiscal in rechtfertigung erwachsen 1584 Cisnerus 5v Volltext (und Faksimile) worauff der ... königl. general administrator ... die lieffländische stände und städte nach W. beruffen und daselbst die subiection-sachen, in sonderheit dieses, dass sie sich den littauschen ständen untergeben sollten, gehandelt 1654 MLiv. IV 298 Faksimile