Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Subhastation
Subhastation, f.
-
so wil auch in vereusserung oder verkauffung deren ding, so zu einer commun, statt, flecken oder dorff gehoͤrig sein ... sonderlich die subhastation, das offentlich feil tragen, von noͤten sein daß es nicht vnderm huͤtlin, sondern frey offentlich verkaufft werden1576 Damhouder,Verganten 122 Volltext (und Faksimile)
-
vom feilbieten, subhastation und verkauffung derer verholffenen guͤter und huͤlffs-gelde1583 CAug. I 153 Faksimile
-
daß in ihren dörfern sich viele wüstungen mit befinden, welche die gnädige herrschaft, ob sich wohl auf vorhergehende nach denen landesgesetzen üblichen subhastation darzu annehmer genung finden würden, nicht wieder ... an mann und in anbau gebracht [worden]1711 Lehmann,NLausBauern 107
-
der nahme subhastation aber ruͤhret daher, weil dieser verkauff bey den roͤmern sub hasta geschahe, dergestalt, daß man mitten auf dem marckt einen spieß steckte und dabey des schuldners guͤther oͤffentlich verkaufte1744 Zedler 40 Sp. 1531
-
ebenso so wenig haftet derselbe [licitant] weiter, wenn von der vorigen form der subhastation abgegangen, nachher aber wieder zu derselben zurückgetreten wird1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. Tit. 61 § 29