Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
stummeln
stummeln
- ›jn. verstümmeln, jm. (z. B. zur Bestrafung) die Glieder abhauen‹; generell auch auf jede sonstige Form der Anwendung von Zwang bezogen: von ›jn. nötigen‹ bis hin zu ›jn. töten‹.
- ›(einen Baum) fällen; (einen Baum, Fruchtbaum) stutzen, beschneiden, zurückschneiden; (Äste, Reben) schneiden‹.
- von unterschiedlichen anderen Bezugsgrößen gesagt, dann z. B.: ›lallen, unkontrolliert sprechen‹; ›(eine Rede) abbrechen, abkürzen‹; ›(einem Reich) Schaden zufügen, (ein Reich) bedrängen‹; als Ütr. an