Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stuhlsgemeine
Stuhlsgemeine, m.
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dieweil die stulsgemeinen in virteil geschicht vnd geteilt sein, so sollen hinfortt aus einem virteil so vil personen in die heerfart mittczihen als aus dem andern vierteil1564 SchulerLibl.,Mat. 73 Faksimile