Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stubenhund
Stubenhund, m.
kleiner, ausschließlich im Haus gehaltener Hund; Schoßhündchen
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den buͤrgern in den staͤdten sollen auch alle hunde ausser den kleinen stubenhuͤndlein bey angesetzter straff verbotten sein1624 HessSamml. I 662 Faksimile
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denen buͤrgern in staͤdten ... sollen alle hunde, wie sie namen haben moͤgen, ausser denen kleinen stuben- und andern ... zu bewahrung des ihrigen fuͤr dieben noͤhtig habenden hunden, zu halten gleichfals verbotten seyn1722 HessSamml. III 895 Faksimile