Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Strichleindicke
Strichleindicke, m.
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den vnderambtlüten vnd anderen personen aber, so sich in zulaßigen sprüchen auch theillungen gebrauchen laßen, [söllen] die hieruorgebruchten costbaren mähler, v̈berflüßiges eßen vnd trincken gentzlich abgestelt sein, vnd für einße muͤhy zum tag nit mehr alß etwan ein strichli- oder krützdicken ... gegeben werden1653 FrutigenStatR. 226 Faksimile