Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Streifer
Streifer, m.
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grämplern [und] straiffern1488 InvBadWürt. II 74
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das vnder diser zal der armen vil streyffer, landtrecken vnnd beser bůben (denen weder morden, verrhaten, rauben, brennen, vnd keiner buͤberey zůuil) erfunden werdenWürtLO. 1536 E ijv Volltext (und Faksimile)
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nit zulassen ..., das die frembden, teuͤtsch oder welsch, ... in dem land ziehen, in sonderheit in den doͤrffern, sich kanten oder zinzugiessen vnderstanden, sonder das ... abgeschafft haben, ... auff das vnsere angehoͤrige vnderthonen vnd kantengiesser, durch solliche straiffer nit mehr belestiget werden1552 Reyscher,Ges. XII 225 Faksimile
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[M. und R.,] ein marggrevischer strayffer und kundschaffter, zween dieb, ... mit dem strang gericht1597 SchmidtScharfRiTb. 43
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welcher einen unbekanten landfahrer oder straiffer außerhalb deß wegs lenger dan uber nacht ohne wißen des schultheißen oder burgermeisters beherberget, derselbige ist einer gemeind 1 fl. zur straf zu erlegen1671 HohenloheDorfO. 195
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der straiffer [soll] niemanden schlagen, werffen oder schmähen, noch schmier und gab nehmen, oder aus gunst jemanden betteln laßen1725 Wüst,Policey VII 595
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so soll ein jeder straiffer umb solche zeit fleißig um die kirchen in seinem viertel straiffen, und verwehren, daß nicht allein keine bettlern, sondern auch keine kindern gestattet werden1725 Wüst,Policey VII 596
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einem jeden wildmeister, straiffer oder förster [soll] für einen [geschossenen] wolff neben dem balg anderthalb thaler gereichet ... werden1650 Machwart,JagdAnsbach 50
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50 paar der gleichen [krähen-fang] hat ein streifer oder gränzschütz ... ohnentgeldlich zu lieffern1769 Hübsch,JagdBayreuth 62 Faksimile
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solle kein forst-officialis sich unterfangen, seinem untergebenen foͤrster, streiffer, graͤnz-schuͤtzen ... von vorbenannten holz-sorten einiges zum verkauf ... zuzulassen1784 Moser,ForstArch. X 140
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welcher wildschüz auf betretten sich denen jägeren oder straiffern widersezet oder thätlichkeiten außiebet, solle ... an leib und leben bestrafft werden18. Jh. Tirol/ÖW. II 49 Faksimile