Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Strandbereiter
Strandbereiter, m.
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[daß wer am strande was zu thun oder zu sehen haͤtte] zuvorn bey unserm boͤrnstein-meister sich angebe, welcher ihm ... einen strandbereiter zu ordnen, der bey ihm ... auffwarten sol1644 CCPrut. III 313 Faksimile
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auf der naͤhrung jenseit dem pillauischen tieff wohnet ein strandt-bereuter, hat seinen berit bis zum alten tieffnach 1649 CCPrut. III 325 Faksimile