Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Strandbediente
Strandbediente, m.
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[daß niemand] an den strand gelassen werden solle, er habe denn ... ein schrifftliches attestatum erhalten, welches er folgends den strand-bedienten auf begehren zu produciren [hat]1676 CCPrut. III 319 Faksimile
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sollen obbemelte strand-bediente ... sich lediglich nach vorschrifft gegenwaͤrtiger strandungs-ordnung verhalten1728 PreußSeeR. Beil. S. 106