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Strafverbot

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

Strafverbot

Strafverbot, n.

strafrechtliche Vorschrift; Verbotsbestimmung unter Strafandrohung
  • wo unzimliche straff-gepott oder verpott yemandt entgegengiengen, dardurch vermaint beschwert zu sein, dabey rechts begert, der soll dabey gehandthabt werden
    1525 ZSchwabNeuburg 10 (1883) 254
  • straff-verbothe, dergleichen unterwegen zu lassen in die färber-innung einzuruͤcken
    1730 Hönn,Betrugslex.¹ II 21
  • wann wider ein ... ergangenes strafverbot ein verbrecher auf frischer that ertappet wird
    1745 Estor,Proz. II 946
  • hierab zugehende nachtheile und schaden haben uns bewogen, die fortpflanzung dieser schlechten trauben durch ein besonderes strafverbott vom heutigen dato einzustellen
    1782 SammlSpeyer IV 309
  • durch strafverbote und andere zwangsmittel darf in der regel das auswandern ... nicht verhindert werden
    1802 v.Berg,PolR. II 51 Faksimile

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    strafverbotn.

    Grimm (DWB, 1854–1961) · +1 Parallelbeleg

    strafverbot , n. , unter strafandrohung erlassen. —

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit strafverbot

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Zerlegung von strafverbot 2 Komponenten

straf+verbot

strafverbot setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

Keine Komposita gefunden — strafverbot kommt in keinem anderen Lemma als Erst- oder Zweitglied vor.