Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Straftat F.
Straftat, F., ›Delikt, durch Gesetz mit Strafe als Rechtsfolge bedrohtes mensch- liches Verhalten‹, 1866, s. Strafe, Tat
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Straftat, F., ›Delikt, durch Gesetz mit Strafe als Rechtsfolge bedrohtes mensch- liches Verhalten‹, 1866, s. Strafe, Tat
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Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Straftat, F., ›Delikt, durch Gesetz mit Strafe als Rechtsfolge bedrohtes mensch- liches Verhalten‹, 1866, s. Strafe, Tat
Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Straftat , jede strafbare Handlung. Der Begriff S. umfaßt also Verbrechen, Vergehen und Übertretung und hat die gleiche …
Deutsch-Ladinisch (Mischí)
Straf|tat f. (-,-en) 1 (Verbrechen) delit (-ic) m. 2 (strafbare Handlung) reat (reac) m. , fat penal m.
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Wortbildung
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Zerlegung von straftat 2 Komponenten
straftat setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.
DWB
-tatze , f. : wann die strafftatzen des himmlischen leuens so unsanft schertzen; ... wie werden sie denn schmecken! E. Francisci weh der ewi…