Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Strafrechtstheorien
Strafrechtstheorien , Lehren über Grund und Zweck der Strafe. Die alten Philosophen, wenig ausführlich, betrachten die Strafe für etwas absolut Gerechtes und Nothwendiges: Plato, Aristoteles, Seneca; die Lehrer des positiven Rechts in den verwichenen Jahrh. bald als ein den Herrschern der Welt übertragenes göttliches Recht, bald als Nothwendigkeit im gemeinen Interesse; die Naturrechtslehrer des 17. Jahrh. äußerst schwankend u. roh: Hobbes, Pufendorf. Die Theorien der neueren Philosophen und Juristen theilen sich in absolute , wobei die Strafe als eine an sich nothwendige Folge des Verbrechens…