Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
strafmasz n.
-masz , n. , ausmasz der strafe, die im einzelnen falle ein vergehen trifft: Dannhawer catechismusmilch (1657) 1, 322 ; so in dem verhältnis zur strafart: ein schritt zur wirklichen verbesserung des criminalrechts war daher die unterscheidung zwischen 'politischen vergehen' und criminalverbrechen, welche ... bei der bestimmung der strafarten und des strafmaszes ... zum leitenden princip diente K. F. Eichhorn staats- u. rechtsgesch. 3 4, 752; sonst: die richter sind sich über das str. noch nicht ganz einig vgl. Holtei erz. schr. 3, 226 ; vgl. ( in einer justizstatistik ) soll die anwendung der …