Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
strafgeräth n.
-geräth , n. , zur vollziehung einer körperlichen strafe: wenn nun der verfasser die jungen herzen der kinder durch vorstellung der liebe gottes zu einer innigen gegenliebe und kindlichen furcht für gott hätte vorbereiten und gewöhnen wollen, wenn er die strafgeräthe drauszen gelassen hätte, um garnicht einmal die idee einer knechtischen furcht in ihre herzen kommen zu lassen M. Claudius w. (1775) 1/2, 147 ; viel sänfter hätt ich walken mich lassen selbst mit scharfem strafgeräth Rückert w. 2, 272 . — dazu zusammenfassend