Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
straffältig adj.
-fältig , adj. , wie oben straffällig, doch unter dem formalen einflusz von einfältig ' schlicht, redlich, unschuldig ' und im begrifflichen gegensatz dazu ( s. th. 3 sp. 173; dort unter 2) u. ä.: und was er ( gott ) auch, da sie ( die juden ) undankbar, ungehorsam und straffeltig worden, für einen procesz mit ihnen gehalden J. Artomedes christl. auslegung (1609) 1, 629 ; wenn man einen weisz eines ziemlichen vermögens, da lauret man, wie ein dole auf eine nusz, ob er iergend straffeltig werde L. Milichius schrapteufel ( im theatr. diabol. 1, 280 b ); in refl. wendung: die artikel, damit sie s…