Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
strafenswürdig adj.
-würdig , adj. , vgl. das vorige: (eine schrift) als ein strafenswürdiges pasquill (anzeigen) allg. deutsche bibl. 112, 215; so will Minervens gunst vor seines eifers blitzen mein strafenswürdigs haupt durch lorbeerzweige schützen Richey bei Weichmann poesie der Niedersachsen (1721) 1, 222 ; prädic.: einen str. schätzen Gottsched deutsche schaubühne 2, 74 ; drum fürstinn, sey sogleich auf Selins tod bedacht, so bald die unterschrift ihn strafenswürdig macht. 5, 389 ; wer die missethat bekennt und sich strafenswürdig nennt, Triller poet. betrachtungen 4, 463 ; ich allein bin str. Chr. F. Weisze…