Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
strafact m.
strafact , m. , wie unten strafvollziehung: den vollstrecker des diesmal unterbliebenen strafaktes ( herbeischaffen ) Holtei erz. schr. 4, 253 ; ( er ) grämt sich hinterdrein, dasz er sich so bezähmt und nicht schon heut den strafact unternommen Bürger 90 a Bohtz; das ganze dasein des menschen als einen strafact oder läuterungszustand auffassen Nietzsche w. 1, 224 . —