Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
stossen
stossen
- ›kurze, stoß- oder ruckartige Bewegungen (auf etw. / jn. hin) ausführen; (oft:) jn. schlagen, mit einer Stoßbewegung mißhandeln‹; mit Subj. und Obj. der S./P., oft mit Richtungsangabe; je nach Sachgru
- ›mit der Ramme oder einem schweren Gerät arbeiten; etw. platt walzen; Pflasterwerk mit dem Rammklotz feststoßen; (Pfähle o. ä., auch elliptisch) einrammen‹.
- ›etw. (oft: Kräuter, Speisen o. ä.) mit einem Stößel zerkleinern, zerschlagen, zermalmen‹; mit verschobener Bezugsgröße: ›etw. (z. B. pulfer) durch Zermalmen herstellen‹; speziell für Salz: ›(das gedö
- ›jn. / etw. durch einen Stoß oder eine dem Stoß vergleichbare Handlung so treffen, daß er / es sich aus seiner Stellung hinaus wohin bewegt, teils ins Ungewisse fällt‹; im Unterschied zu 5 liegt die B
- ›etw. / jn. durch einen Stoß oder durch eine dem Stoß vergleichbare Handlung so bewegen, daß es / er wo steckenbleibt‹; mannigfach tropisch; im einzelnen je nach Zusammenhang: ›etw. wo einführen, etw.
- ›(am Ufer) anlegen, an Land gehen, (in den Hafen) einfahren, einlaufen‹; jeweils als Stoßen des Schiffes in eine bestimmte Richtung gedacht, anschließbar an 4; 5.
- ›sich wohin begeben‹.
- ›(einen Hinterhalt o. ä.) legen; eine Eingreiftruppe aufstellen‹.
- ›wo angrenzen, anrainen; in der Nähe von etw. liegen‹; auch tropisch (s. die Syntagmen und Belege!).
- ›jm. begegnen, jn. treffen; zu jm., zu einer Heeresgruppe stoßen‹; tropisch: ›jn. heiraten‹.
- ›jn. überkommen, jm. zustoßen‹.
- ›wo anstoßen, aufstoßen (konkret); wo anecken (ütr.)‹.
- ›sich ärgern, an etw. Anstoß nehmen, sich gegen etw. auflehnen, sich an etw. reiben, zum Nachdenken kommen; jn. ärgern‹.
- ›Streit geben; strittig sein (von Rechtsstandpunkten); gegen etw. angehen, Einspruch erheben; sich beißen (von mehreren Prinzipien)‹.
- ›sich streiten‹; auch: ›zu Ende streiten, den Streit erfolglos abbrechen‹; oft subst.: ›Streit; Unruhe; Kampf‹.
- ›gefrieren (von Flüssen)‹.