Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stollenstufe
Stollenstufe, f.
Markierung, die am Stollort angebracht wird, wenn der Stollen (I) nicht mehr weitergetrieben werden soll
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stollstuffen [sollen] aller gelegenheit, in welchen massen und felde der stoͤllner auffgelassen und stuffen hat schlagen lassen, deutlichen verzeichnet werden bey dem bergmeisterJoachimsthalBO. 1548 S. 102 Faksimile
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uͤm nachricht willen, [soll man] die stollen-stuffen, und in welchen maaßen der stoͤllner auffgelassen, alles deutlich ins bergbuch verzeichnen1693 Schönberg,Berginformation 195