Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stollenarbeit
Stollenarbeit, f.
-
die pursche zu anderer als stollen-arbeit ohne vorbewust des hauptmanns gebraucht, und dennoch ihr lohn uff den stollen verschreiben1693 Schönberg,Berginformation 51
-
damit keine berg-leute ... von denen stolln-steigern ... ohne ... vorhergehende anordnung ... zur stolln-arbeit genommen, sondern wie bey denen gewerken-zechen geschiehet, die bereits verhandene lehr-haͤuer mit vor ort gebrauchet werden moͤgen1749 CAug. Forts. I 1 Sp. 1397 Faksimile