Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stillfreitag
Stillfreitag, m.
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[von festen] welche man allein fuͤrmittag ... feyrn soll: ... der khar- oder stillefreytag1571 Lippe/Sehling,EvKO. 21 S. 394
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stillfreitag vnd der heiligen feirtaͤge gehn ab1580 Wurstisen,BaslerChr. 556
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karfreitag: ... gute-frytag, stillfreytag1728 Schilter,Gl. 502