Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Stiftskapitulation
Stiftskapitulation, f. (Vertrag mit) Zusagen des Kandidaten für ein Bischofsamt an das wahlberechtigte Stiftskapitel für den Fall seiner Wahl zum Bischof; für Osnabrück: immerwährende/perpetuierliche Stiftskapitulation unveränderliche Wahlkapitulation, gemäß welcher auf einen kath. Bischof stets ein Prinz aus dem evang. Haus Braunschweig-Lüneburg folgen soll vgl. Kapitulation (III), 1Stift (I 1) soviel aber die immediatstiffter anlanget, sey in allewege ein unterschiedt zu machen unter denenienigen, welche sede vacante vor oder nach dem paßauischen vertrage undt religionsfrieden durch ordentli…