Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stiftsgebrauch
Stiftsgebrauch, m.
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so mag die frau nach altem loͤblichen stifts-gebrauche in ihres seligen junckherrn wohnung und allen guͤtern ein jahr, sechs wochen und drey tage ... sitzen bleiben1577 BremRitterR. 20 Faksimile
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dem stiftsgebrauch niemals ... nachgefraget1589 Pütter,BeitrStaatsR. II 325 Faksimile