Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stiefschwiegermutter
Stiefschwiegermutter, f.
-
[wuͤrdet ihr, das euch so viel auß] ewers schwiegervatters verlassenschafft entwendet worden, wider ewere stieff-schwiegermutter in litem schwerenB. Carpzov, Iurisprudentia forensis romano-saxonica (Frankfurt 1638) 222
-
denn sie müste, wenn sie her keme, unter ihrer stieffschwigermutter férule sein1710 PublPreußStArch. 37 S. 297
-
die ehe mit der stief-schwiegermutter hielt das consistorium ... fuͤr zulaͤßig1785 Ledderhose,HessKR. 236 Faksimile