Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stiefahnherr
Stiefahnherr, m.
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es soll auch kain preitgang ... auf seiner hochtzeit den geladen nit mer dann drei mal zu essen geben, ausgenomen vater, mutter und recht auch stiefanhern und anfrauen1520 NördlingenStR. 99 Faksimile