Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steuermandat
Steuermandat, n.
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wasgestalten ... verschiedene unbefreyte personen von der steuer von ihren hof-, kriegs- und landschaftszinsungen befreyet seyn, und zum behuf solch ihres intents sich auf das steuer-mandat de anno 1624 bewerfen wollen1663 KurpfSamml. III 348 Faksimile
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[das] steuermandat, welches nach beschlossener postulatshandlung alle jahre im oͤffentlichen druck erscheint1770 Kreittmayr,StaatsR. 374 Faksimile
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die gemaͤß den steuermandaten zu reichen schuldige herrnguͤlt-steuer1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 50 Faksimile