Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steuerkataster
Steuerkataster, n.
Register, Grundbuch mit Auflistung der steuerpflichtigen Grundstücke und Gebäude
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seynd auch alle gemein-guͤter, ... wofern sie nicht schon in denen steuer-catastris gelegen, anitzo hinein zubringen1688 J.J. Müller, De catastris (Jena 1692) Bl. F 2v
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demnach viele unter-obrigkeiten bis anhero keine richtige steuer-catastra eingeschickt1704 CAug. II 1585 Faksimile
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daß die quaͤstionirte wiese im jahre 1684 bey revision des steuer-catasters ein pertinentz-stuͤcke von seinem gute gewesen1741 Zedler 30 Sp. 1665 Faksimile
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[geheime kriegesräthe haben die] steuer-catastra auf deren accuratesse und richtigkeit ... zu examiniren1742 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 458
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es ist leicht zu erachten, daß solche lagerbuͤcher am vollstaͤndigsten und sichersten, mit beyhuͤlfe der nachrichten aus den steuer-rectifications-acten und den aufgestellten neuen steuer-catastern gemacht werden koͤnnen1785 Ledderhose,HessKR. 462 Faksimile
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nur ist ... der werth der guͤter, welche in dem ordentlichen steuer-kataster liegen ... nach denjenigen preisen, welche bei der provisorischen kriegs-steuer angenommen wurden, in abzug zu bringen1799 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 672 Faksimile
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es giebt kein steuerkataster in irgend einer preußischen provinz, welches die ausgemessene flaͤche des grundstuͤcks zur grundlage der steuer angenommen und festgesetzt hat, so daß man z.b. nicht bestimmen kann, wie viel ein morgen land von einer gewissen qualitaͤt an steuern bezahlen muͤsse1808 Krug,StaatswPreuß. 108 Faksimile