Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
steuererlasz m.
steuererlasz , m. 1) verzicht auf bereits ausgeschriebene steuern: aber ehe jene millionen nicht zum militäretat gebracht sind, darf kein steuererlasz eintreten Wilhelm I. milit. schr. 1, 178 ; eine jede regierung wird ihre einnahmen verwenden müssen für die unabweislichen erfordernisse auf allen gebieten des staats, bevor sie an ersparnisse und schuldentilgung und zuletzt wohl an steuererlasse denken kann Moltke ges. schr. u. denkw. 7, 106 ; steuererlasz aus billigkeitsrücksichten holzmarkt 53 (1936) 137. so wohl auch: mit dem gedanken über land und leute, steuererlasz pp war ich die zeit seh…