Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steuerabgabe
Steuerabgabe, f.
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[daß die einnehmere] uͤber alle und iede steuer-abgaben ... in gehefftete buͤcher und nicht auf eintzele zeddel ... mit deutlicher benennung der summen ... und ... unterschrifft quittiren1700 CAug. II 1554 Faksimile
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die zum anbau gebrachte oder noch zu keiner steuer-abgabe gezogene grund-stuͤcke1735 AltenburgSamml. I 685 Faksimile
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in ansehung dererjenigen contribuenten, welche mit ihren steuer-abgaben in rest bleiben ... sind die gerichts-obrigkeiten und unter-einnehmere ernstlich anzuweisen, von dergleichen restanten wenigstens particular zahlung zu erlangen1773 CSax. I 1008 Faksimile
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nach maaßgabe der befundenen theilnahme an der insurrection soll uͤberhaupt das kuͤnftige verhaͤltniß der steuer-abgabe bei jedem guts-besitzer normirt werden1794 WestpreußPR. II 341 Faksimile