Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sternsinger
Sternsinger, m.
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[niemand soll] in denen zwölf nächten der heiligen christferien vor denen haustüren außer den ... sternsingern singen1650 ZVk. 58 (1962) 89
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fremde sternsinger1658 Kramer,BaBüUfrk. 65
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wollen wir hiermit dergleichen umgehen ... darunter insonderheit auch die stern-singer und naͤchtliches geplaͤrre auf den gassen ... verboten haben1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 623 Faksimile