Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sterbhandlohn
Sterbhandlohn, m., n.
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das hauptrecht, das sterbhandlohn, der wein- und fruchtzehinden ... wären ihnen ... zuwieder1654 DWB. X 2, 2 Sp. 2406
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sterb-handlohn ist der 20ste oder auch 30ste theil eines guts und muß so gleich nach absterben des besitzers ... entrichtet werden1750 Klingner II 825 Faksimile
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das herrschaftl(iche) sterbhandlohn betr(effend)1778 Wüst,Policey VIII 497
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der zehende gulden zu sterbhandlohn1778 Wüst,Policey VIII 503