Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sterbende
Sterbende, m.
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ein sterbender, der sonst gar kain testament gemacht, mag dennoch in codicillen treugaben durch glaubbeuelch verlassen1536 Fuchsperger,Inst. 47r Volltext (und Faksimile)
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die anzaigungen zur inquisition seynd erstlich, wann der sterbende ein gewisse persohn bezeichet: daß sie ihm mit gifft vergebenNÖLGO. 1656 II 72 § 1 Faksimile