Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steinschieben
Steinschieben, n.
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[verbott deß tantzens:] woͤllen das unzüchtig steinschieben und was dergleichen leichtfertigkeiten ... hierunder begriffen haben1588 BaselKirchO. 89
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[Tanzverbot:] hierinnen woͤllen wir auch alle unzuͤchtige spiel, die an statt deß dantzens in wincklen und sonst fuͤrgenommen werden moͤchten, als stein schieben und dergleichen begriffen ... haben1610 BaselKirchO. 212
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straff zehen gulden gelts, welche ... auch denjenigen abgenommen werden sollen, die andere unzuͤchtige spiel an statt deß tantzens, als steinschieben, ringschlagen und dergleichen ... anstellen1619 BaselKirchO. 234