Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steigbrief
Steigbrief, m.
-
keine immobilar-veraͤußerung und keine bestaͤtigung eines kauf- oder steigbriefes ist zulaͤßig ohne production eines ... zeugnisses ..., daß das zu veraͤußernde gut frei von schulden und hypotheken sei, dessen in dem kauf- oder steig-brief ausdruͤcklich erwaͤhnung zu machen ist1774 Scotti,NassauWeilburg 1571
-
[gebuͤhren der landschreiber] für ausfertigung der kauf-, tausch- und steigbriefe1815 Scotti,HzgNassau 1915 Faksimile