Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
statutarisch adj.
statutarisch , adj. ' in der rechtssprache, verordnungsmäszig oder gesetzlich '. Campe erg.-bd.: weil ... die statutarische gesetzgebung an besondere voraussetzungen geknüpft erscheint. Bluntschli-Brater d. staatswb. (1857) 1, 607 . insbesondere 'die statutarische portion, d. i. der gesetzliche antheil, der einer person von dem nachlasse eines verstorbenen zufällt '. Campe erg.-bd.; statutarische erbportion, erbansprüche des überlebenden ehegatten nach den deutschen partikularrechten, auch unter der herrschaft der röm. erbfolgeordnung, als durchbrechung des gemeinen erbrechts, s. R. Schröder b…