Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Statthaltersache
Statthaltersache, f.
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alle consistorial-, kirchen-, gymnasii- ... wie auch gouverneuren-, stadthalters- vnd koͤniglichen oekonomische sachen, die in prima vel secunda ... nicht koͤnnen eroͤrtert werden, soll das hoffgericht annehmen vnd judiciren1630 SammlLivlLR. II 48 Faksimile