Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stahleid
Stahleid, m.
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sollen die jungen ... sobald dieselbe die vierzehen jahr erreichet, sich zu ablegung des stahleydts sistiren, mitlerweile aber ... trewlich in ihrer staehlarbeit sich verhalten1678 Lappe,Altena 328
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dasz alsdan die veraydete reidemeistere an den abgelegten staehlaydt nicht länger verbunden ... sein sollen1678 Lappe,Altena 328