Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtzoller
Stadtzoller, m.
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bericht uͤber des bischofs brugkzoll zu W. brugk von C.J., stattzoller1556 AugsbChr. VII p. 115
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so wuͤrdet sowohl dem wagmeister als auch dem stattzoller ... bey ihren ayden ... anbefohlen, hinfuͤro keinen fuhrmann passiren zu lassen, bis er seine schuldigkeit ... im zollhauß und wagstadel ... abbezahlt hatt1655 P.J. Karrer, Beschreibung der Altstadt Kempten (ebd. 1828) 368