Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtzenter
Stadtzenter, m.
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fragt der schultes den stattzender, wie man es [Gericht] beginnen soll? sagt der zender, ihr sollt dass honnelgeding bennen1513 (Hs. 17. Jh.) Obermosel/GrW. II 279 Faksimile
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die brodwieger, deren drei auß dem rath neben dem stadtzender, einer aus den scheffen und zween aus denen amtsmeistern, sollen ... das brod besichtigen1593/94 TrierWQ. 101 Faksimile
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solle ein stadtzender der stadt Trier der catholischen kirche glaubens sein1664 TrierWQ. 210 Faksimile
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von denjenigen, welche der stadtzender ihrer verwurckung nach zu gehorsamb bringt ... solle er ... ein reistr. 6 alb. für schleisgelt sich geben laßen1664 TrierWQ. 213 Faksimile