Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtwohnung
Stadtwohnung, f.
-
[wer] wieder den rath und die stadt sachen hat, mit dem sol niemand gemeinschaft haben bey verlust der stadt-wohnunge1536/44 HannovStKdg. 221 Faksimile
-
zimmerleute und mauerleute ... sollen bey verlust der stadt-wohnung schuͤldig sein, die ersten bey dem feuer ... zu erscheinen1599 LauenburgStR. 305 Faksimile
-
versiegelungen und inventarisirungen ... ob sie in buͤrgerlichen oder anderen stadtwohnungen vorzunehmen sind1788 Thomas,FuldPrR. I 74 Faksimile