Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtwache
Stadtwache, f.
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hingegen bleibet laut der kayserlichen resolution buͤrgermeistern und rath die verordnung der stattwache billig1599 Moser,NStaatsR. XVII 212
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berliner stadtwache: rath zum B. benennt diejenige, so sich der wacht entbrechen wollen1644 ProtBrandenbGehR. II 305 Faksimile
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[ein neuer Stadtbürger verspricht,] die gebräuchlichen lasten, besonders die der stadtwache tragen zu wollen1698 BonnArch. 1 (1889/90) 34
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dahingegen bey denen honoratioribus vom civil-stand die arretirung durch die statt-wache veranstaltet [werden muß]1759 Reyscher,Ges. VI 569 Faksimile
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bis endlich auf veranstaltung des kgl. oberburgamts die das haus umgebende stadtwache abgenommen worden1770 Stern,PreußJuden III 2 S. 1078
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steht dem magistrat das recht, zur erhaltung der innern sicherheit sich eine oͤffentliche stadtwache zu halten, zu, und er kan damit ... die stadtthore und mauren besezen lassen1785 Fischer,KamPolR. I 654 Faksimile
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[bey executionen sollen] 12 mann von der stadtwache ... von erkennung des todes-urtheil an bey der gefangenschafts-thür seyn1795 BernStR. VII 1 S. 420 Faksimile
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wie dat des nachts ... buurgeruft maeckt buyten nootsaecken ... opter straeten off op de stadtswaeck, die verbroeckt twee older schildenvor 1537 LeeuwardenStR. Art. 171
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würde aber [ein scholar] zur unzeit betroffen werden, der sol ... von den nachtwächtern auf die stadtwache gebracht und des nachts über darauf behalten ... werden1673 SchulO.(Vormbaum) II 654 Faksimile
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der militärische geist, ... die seele eines heeres kann in der stadtwache einer reichsstadt ... nicht gedeihen1802 Hegel,PolitSchr. 44