Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtvorsteher
Stadtvorsteher, m., im Pl. auch Städtevorsteher, m.
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eine neue ... stattordnung, welcher sich inskünftig selbiger stattvorsteher und beambte in ihren ambtsbedienungen nuzbarlich zu gebrauchen ... hetten1690 OÖsterr./ÖW. XII 469
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es haben ... die syndici und stadt-vorstehere bey einer dubiosen sache, daruͤber der judex allenfalls exactis judiciren kan, die macht zu transigiren1721 KlugeBeamte IV 1257 Faksimile
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[der commissarius hat] mit denen stadt- und amtsvorstehern, nehmlich vogt, stadtschreibern und amtspflegern, ... zu communiciren1728 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 397 Faksimile
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[so wird, wenn] die schuldige zahlung nicht abgefuͤhret worden ist, ... der burgermeister oder sonstiger stadtvorsteher ... mit der militaͤrischen exekuzion belegt1748 SammlKKGes. I 73 Faksimile
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[frey von der auswahl zu persoͤnlichen kriegsdiensten sind:] die soͤhne der staͤdte-vorsteher und raths-glieder1808 BadKriegspflicht. 5
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wenn der geistliche mit bewilligung der stadt- und amts- oder commun-vorsteher die bestellung der fuhren selbst uͤbernehmen will, so soll ihm seine auslage ... ersezt werden1815 WirtRealIndex I 104 Faksimile