Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadttrabant
Stadttrabant, m.
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störer oder fretter im stadtgrundt [sollen] ... durch einen stadttrabanten aufgehalten ... werden1699 PreßbZftUrk. 419
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der herzog von Mecklenburg u. dessen gemahlin in einer kutsche, welche von denen stadt-trabanten begleitet wurdenTheatrum Europ. 18 (1720) 85