Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtstempel
Stadtstempel, m.
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das hiebevor T.K. ... fur einen rath kommen ... und gepetten, ime zu vergunnen, den stadtstempell auf seine arbeit zu schlain1567 SiegburgSchProt. VI 96
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[Verbot,] sich eines gewichtes zu bedienen, welches nicht ... geeichet und mit aufschlagung des stadtstempels rectificirt worden1747 DürenWQ. 351 Faksimile