Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtrain
Stadtrain, m.
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hader, so in der stadt und stadt-reinen ... sich zutragen1548 ZinnbgwO. 115
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soviel ... die straffen anbelanget, so in der statt vnnd stattrain gefallen, sollen selbe halb dem stuͤfft vnnd halb der statt gevolgt werden1684 VerhOPfalz 22 (1864) 261
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schmaͤhung, hader, so in der stadt und stadt-reinen (ausserhalb des bergwercks) geschehen, ... das alles solle dem rathe und den gerichten ... zu straffen und zu rechtfertigen gehoͤren1698 Span,Bergsp. 86 Faksimile