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Stadtmarkt

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

Stadtmarkt

Stadtmarkt, m.

Markt (I), Marktveranstaltung in einer Stadt (II); gemäß dem der Stadt (III) gewährten Marktrecht (III)
  • czu vorbytten [sind] heymliche mergte bey verlust desselben, das so unordentlicher weyße außwigk der ordentlichen stadtmargkten gekauft oder vorkauft wyrt
    1528 CDSiles. 27 S. 191
  • die abkunfft der pfund-kammer, ... der stadt-marckten ... wie auch alle andere der stadt einkuͤnfte, ... sollen ... zum gemeinen kasten gebracht werden
    1609 RevalStR. I 336 Faksimile
  • menniglich, so vnser statt marckt gebrauchen, [sollen] mit vnser statt eln vndt gewicht ... versehen werden
    1614 Wüst,Policey VII 69
  • das jus prohibendi, kraft dessen ... die zunft ... die arbeit und das gewerb inner dem derselben angewiesenen stadtmarkt ... niederlegen lassen kan
    1774 Wagner,Civilbeamte II 160 Faksimile

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    StadtmarktDer

    Campe (1807–1813) · +2 Parallelbelege

    Der Stadtmarkt , — es, Mz. — märkte , der Markt, Marktplatz in einer Stadt.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit stadtmarkt

1 Bildungen · 1 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von stadtmarkt 2 Komponenten

stadt+markt

stadtmarkt setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

stadtmarkt‑ als Erstglied (1 von 1)

Stadtmarktmeister

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stadtmarkt·meister

Stadtmarktmeister, m. städt. Amtmann, dem die Aufsicht über den Stadtmarkt obliegt das mass, so darumb den schustern geben ist ... welliches…