Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtmajor
Stadtmajor, m.
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zwei stadtmajors ... welche die thore jedesmahl bei deren auf- und zuschließung gebührender maßen beobachten1659 ProtBrandenbGehR. V 613
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der stadtmajor soll mit den burgern beim exerciren nicht soldatisch verfahren, sondern sie mit manier tractiren1672 ZWirtFrk. 4 (1856/58) 115 Faksimile
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unter dem Bieler-thor stunde der stadt-hauptmann und stadt-major, samt 500 mann in zweyen linien1719 Lünig,TheatrCerem. I 717 Faksimile
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sind ... staabs-officiers oder capitains ... (die iedesmaligen stadt-majorn mit eingeschlossen) ... dieser casse beyzutreten schuldig1745 HambGSamml. IX 502 Faksimile
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die stadtsoldaten und stadtreuter ... sind mit ober- und untergewehr, fahnen und standarten versehen, haben ihre eigene stadtmajors1785 Fischer,KamPolR. I 654 Faksimile
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executionen in der hauptstadt: ... der h. stadtmajor selbst wird ... 50 mann für einen solchen tag extra aufbieten und bezahlen1795 BernStR. VII 1 S. 421 Faksimile