Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtmühle
Stadtmühle, f.
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besehin, ab das wasser ... das under statmole von B. geeth aws der Oder und flewsset yn dy Olaw ... vermischet mit enandir1420 SchlesDorfU. 153 Faksimile
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den muͤllerpacht bey den rath auf der stadt-muͤhlen und allen anderen muͤhlen1543 HistBeitrPreuß. I 97 Faksimile
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dasz die pauren ihr getreyde nirgends als in den stadtmuehlen sollen mahlen lassenum 1569 (Hs.) ThornStChr. 181
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[meisterstückh:] ein mhüleisen mit aller zugehorung, wie mans alhie in der stattmüln pflegt zu geprauchen1587 FrankfZftUrk. I 494
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das die stadtmuhle alhier ... uffs teuerste hinfuro verpachtet und ausgelassen, auch in dieser und andern muehlen die muehlordnung ... in gute acht genommen und die ubermeßige entwendung in muhlen [möchten abgeschafft werden]1609 MittMeißen 2 (1887/91) 534
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wenn in einer vor den staͤdten belegenen stadt-muͤhle auch leute vom lande, welche der accise-abgabe nicht unterworffen, mahlen, sollen die saͤcke mit dem nahmen ... gezeichnet seyn1736 CCMarch. IV 3 Sp. 467 Faksimile
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solle die stadt-muͤhle auf 6 jahrlang an den meistbietenden ... in bestand uͤbergeben werden1772 Cramer,Neb. 122 S. 267
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die muͤhlen-casse, von welcher die einkuͤnfte aus saͤmmtlichen hiesigen stadt-muͤhlen [eingenommen werden]1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 226 Faksimile