Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtklafter
Stadtklafter, f.
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daß aller holzkauff nach hieiger stadtklaffter, und derselben leng, wie bey dieser stadt gebraͤuchig ... erkaufft werden soll1566 Lünig,RA. III 1 S. 114
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die gleichheit der klafter betreffend, solle durchgehends die allhiesige wienerische stadtklafter ... gebraucht werden1724 CAustr. IV 204 Faksimile
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in dem holzverkaufe aber hat man sich [nach] der an dem rathhauße angehefteten wiener stadtklafter zu richten1777 NÖsterr./ÖW. IX 538 Faksimile