Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtfleischhacker
Stadtfleischhacker, m.
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[dass geifleischacker vleisch] an der stat mögen verkaufen albeg am weinachtabent, am osterabent ... und zu beden jarmerktn und sollen di statfleischacker darüber nichts reden noch thun1440/47 OÖsterr./ÖW. XII 433
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[wir wollen alhiesigen] stadt- und vorstädt-fleischhackern und zuschrattern ... anbefohlen haben, alles und jedes in und auslaͤndisches ochsen- und rindvieh ... allein an der gewoͤhnlichen schlacht-bruͤcke zu schlagen1703 CAustr. III 448 Faksimile